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BGH, 16.06.1993 - IV ZB 5/93 |
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ZPO § 2, § 3, § 511a, § 519b
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1028
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89
Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung …
Auszug aus BGH, 16.06.1993 - IV ZB 5/93
Das BerGer. hat pro Stunde einen Betrag von 40 DM angesetzt, obwohl nicht die Vergütung, die ein Dritter im Rahmen seiner Berufsausübung verlangen könnte, maßgeblich ist, sondern, da die Auskunft hier ohne fachliche Unterstützung erteilt werden kann, nur der Zeitaufwand der Bekl. persönlich (BGH, FamRZ 1989, 731 f. unter II 1a;… E. Schneider, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozeß, 10. Aufl., Rdnr. 553).
- BGH, 05.03.2001 - II ZB 11/00
Beschwerdewert bei Verurteilung zur Gewährung von Einsicht in auszusortierende …
Ansetzbar sind die Kosten für die Zuziehung einer Hilfsperson des Auskunftspflichtigen nur, wenn und soweit deren Notwendigkeit glaubhaft gemacht ist (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 1993 - IV ZB 5/93, NJW-RR 1993, 1028). - OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 162/12
Streitwert und Rechtmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Ist demjenigen, der zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist, die Auskunft wie hier ohne fachliche Unterstützung eines Dritten möglich, ist seine Berufungsbeschwer anhand seines persönlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes zu schätzen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1028).